Auch Betriebsratsmitglieder können betriebliche Datenschutzbeauftragte sein. Die vom BDSG geforderte Zuverlässigkeit steht dem nicht im Wege. Hierzu der Artikel von Bruno Schierbaum:
- Schierbaum, Bruno: Betriebliche Datenschützer - ein Blick auf die Zuverlässigkeit. Interessenvertreter als Datenschutzbeauftragte; in: Computer und Arbeit 2/13, S. 32 - 34
Die BTQ bietet zum Datenschutz folgende Seminare an: