Nicht nur Betriebs- und Personalräte können die Einhaltung des Datenschutzes überwachen. Jeder Beschäftigte kann die Richtigkeit seiner Daten im Betrieb kontrollieren. Dieses ist möglich, indem er seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung in Anspruch nimmt. Diese Rechte sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Eine ausführliche Darstellung der Rechte der Beschäftigten findet sich in zwei Artikeln von Bruno Schierbaum:
- Schierbaum, Bruno: Datenschutzrechte für Beschäftigte - Transparenz der Datenverarbeitung Teil 1; in: Computer und Arbeit 3/14, S. 27 - 31
- Schierbaum, Bruno: Datenschutzrechte für Beschäftigte - Korrektur und Vertraulichkeit von Daten Teil 2; in: Computer und Arbeit 4/14, S. 24 - 27
Zum Datenschutz bietet die BTQ Niedersachsen GmbH die folgenden Seminare an:
- Web 2.0 ("Social Media") - Aufgaben für die Interessenvertretung
vom 11. bis 13. Juni 2014 in Lüneburg - BTQ-Fachtagung "Beschäftigten-Datenschutz aktuell!"
am 18. Juni 2014 in Hannover - Datenschutz II - Aufbauseminar
vom 8. bis 9. September 2014 in Bad Zwischenahn - Videoeinsatz - Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
am 9. Oktober 2014 in Hannover - Datenschutz-Workshop - Themen aus der Praxis und aktuelle Rechtsprechung
vom 13. bis 15. Oktober 2014 in Bad Zwischenahn - Auftragsdatenverarbeitung, Cloud-Computing und Datenübermittlung
vom 4. bis 6. November 2014 in Lüneburg - Datenschutz I - Aufgaben für Betriebsräte, Personalräte und Datenschutzbeauftragte
vom 24. bis 26. November 2014 in Bad Zwischenahn - Aktuelle Rechtsprechung zum Datenschutz und Auswirkungen auf die Praxis
vom 1. bis 3. Dezember 2014 in Lüneburg