Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) wird das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze ersetzen. Klar ist, dass bis zum 25. Mai 2018 alle Betriebe und Behörden das neue Datenschutzrecht anwenden müssen.
Es ist möglich, dass die Bundesregierung noch die Öffnungsklausel für Ergänzungen in Form eines Beschäftigten-Datenschutzgesetzes nutzt.
Unabhängig davon, ist es für Betriebs- und Personalräte sowie für interne Datenschutzbeauftragte geboten, sich intensiv mit der Verordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beschäftigen. Denn es handelt sich um eine umfangreiche und komplexe Verordnung, deren Vorgaben auch für den Beschäftigten-Datenschutz gelten.
Darum bietet die BTQ Niedersachsen GmbH folgende Veranstaltungen zu diesem Thema an:
- EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 18. bis 20. Januar 2017 in Lüneburg - EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 15. bis 17. Februar 2017 in Bad Harzburg - EU-Datenschutz-Grundverodnung
vom 24. bis 26. April 2017 in Bad Zwischenahn - EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 26. bis 28. Juni 2017 in Bad Harzburg - EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 16. bis 18. August 2017 in Bad Zwischenahn - EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg - EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 27. bis 29. November 2017 in Bad Harzburg - EU-Datenschutz-Grundverordnung
vom 13. bis 15. Dezember 2017 in Bad Zwischenahn
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