Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 das Umsetzungsgesetz zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) beschlossen.
Die EU-DS-GVO wird das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze ersetzen. Zusätzlich wird neben der DS-GVO das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz ergänzend bis zum 25. Mai 2018 in allen Betrieben und Behörden anzuwenden sein.
Für Betriebs- und Personalräte und auch für interne Datenschutzbeauftragte ist es geboten, sich intensiv mit der Verordnung und dem Umsetzungsgesetz bereits zu diesem Zeitpunkt zu beschäftigen. Denn es handelt sich um eine umfangreiche und komplexe Verordnung und um einen umfangreichen Gesetzestext, deren Vorgaben auch für den Beschäftigten-Datenschutz gelten. Auch Betriebs- und Dienstvereinbarungen müssen bis zum 25. Mai 2018 an das neue Recht angepasst sein.
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