"Der Personalrat ist verpflichtet, über sein Handeln zu informieren." So steht es in den Personalvertretungsgesetzen (§ 49 BPersVG bzw. entsprechende Vorschrift des betreffenden Landespersonalvertretungsrechts). Aber im Zentrum steht nicht allein die Sachinformation. Alle Kommunikationsmaßnahmen, die das Erscheinungsbild des Personalrats in der Dienststelle im positiven Sinn beeinflussen, sind Bestandteil guter Öffentlichkeitsarbeit.
In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Der Personalrat" sind zwei Artikel von Ute Jeß-Desaever und Sven Hinrichs (beide BTQ Niedersachsen GmbH) zur Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats erschienen:
- Ute Jeß-Desaever, Denn sie wissen jetzt, was sie tun - Öffentlichkeitsarbeit, S. 8 - 12
- Sven Hinrichs, Umfrage zur Arbeit des Personalrats, S. 17 - 20
Zudem bietet die BTQ Niedersachsen einige Seminare zum Thema "Öffentlichkeitsarbeit" an:
- Betriebs- und Personalversammlungen lebendig gestalten
vom 6. bis 8. September 2017 in Bad Zwischenahn - Rhetorik I - Starke Wirkung durch klare Rede
vom 8. bis 10. November 2017 in Bad Zwischenahn - Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung - Die Kommunikation entscheidet
vom 27. bis 29. November 2017 in Bad Zwischenahn