Eines der Haupthindernisse für die erfolgreiche Umsetzung des ‚Betrieblichen Wiedereingliederungs-Managements‘ ist die belastete Form der Gesprächsführung. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich an jene verhörartigen ‚Krankenrückkehrgespräche‘ aus der Vergangenheit erinnert, die oft genug auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses abzielten. Weshalb sie schon bald unter wohlklingenden neuen Namen firmierten, wie ‚Gesundheitsgespräch‘ oder ‚Anwesenheits-Verbesserungsprozess‘. Dieses neue Etikett ermöglichte den Unternehmensführungen dann auch die Behauptung, dass ‚Krankenrückkehrgespräche‘ im Betrieb doch schon längst nicht mehr existierten. Die Realität sieht leider anders aus.
Die erste Aufgabe von Betriebs- und Personalräten bei der Umsetzung eines BEM bestünde also darin, erst einmal darin, für eine zweckmäßige aber auch rechtlich ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen. Die neuen BEM-Gespräche, welche die bisherige Praxis ersetzen, zielen einzig und allein darauf, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten. Rechtlich sind diese Zielsetzungen im Sozialgesetzbuch eindeutig formuliert (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme am BEM muss absolut freiwillig und der Datenschutz dabei gewährleistet sein. Die letztendliche Entscheidung des Klienten muss selbstbestimmt und ohne Zwang erfolgen.
Jede BEM-Betriebsvereinbarung sollte daher den Verzicht auf die Durchführung bisheriger ‚Krankenrückkehrgespräche‘ enthalten, egal unter welchem Namen diese firmierten. Möglicherweise noch bestehende Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema sind aufzukündigen. Denn Parallelstrukturen sind der Tod für jedes BEM, sie schaffen nur ein rechtliches und organisatorisches Chaos. Überdies wäre die Kündigung einer Vereinbarung für beide Seiten vernünftig, weil alle Statistiken zeigen, dass mit eindeutigen BEM-Strukturen ein Unternehmen besser dasteht als ohne ein solches Regelwerk.
Wegen der zentralen und erfolgskritischen Rolle der Gesprächsführung im BEM-Prozess bietet die BTQ im November ein Seminar zur ‚Vorbereitung und Durchführung von BEM-Gesprächen‘ für Betriebs- und Personalräte an:
- BEM II - Vorbereitung und Durchführung von BEM-Gesprächen
vom 12. bis 14. November 2018 in Bad Zwischenahn - BEM-Workshop - Fallmanagement in der Praxis und schwierige Gespräche
vom 2. bis 3. Mai 2019 in Bad Harzburg - BEM I - Betriebliches Eingliederungsmanagement und Krankenrückkehrgespräche
vom 27. bis 29. Mai 2019 in Walsrode - BEM II - Vorbereitung und Durchführung von BEM-Gesprächen
vom 28. bis 30. August 2019 in Bad Harzburg - Gesprächsführung bei heiklen Themen: "Wie sprech' ich's an?" - Beratungskompetenz für die gesetzliche Interessenvertretung
vom 9. bis 13. September 2019 in Walsrode (externer Link zum ver.di-Tagungszentrum Walsrode)