Nach einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg stellt es einen "institutionellen Rechtsmissbrauch" dar, wenn das konzerneigene Verleihunternehmen nicht am Markt werbend tätig ist und seine Beauftragung nur dazu dient, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen.
http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20130109.1500.380014.html