Beispielsweise Bewerbungsverfahren
Schon vor der Einstellung im Betrieb fallen Daten an: Was darf ein Arbeitgeber den Bewerber fragen? Was darf er wissen? Darf er seine psychologische Eignung testen? Inwieweit geht ihn der gesundheitliche Zustand etwas an? Welche Fragen diskriminieren? So bedarf der Einsatz eines Personalfragebogens etwa der Zustimmung der Interessenvertretung.
Beispielsweise Mitarbeiter- oder Zielvereinbarungsgespräche
Die Regelgespräche mit den Vorgesetzten enthalten wichtige personenbezogene Informationen. Wichtig ist es, festzulegen: Wo werden sie aufbewahrt? Wer darf darauf zugreifen? Wann werden sie gelöscht?
Beispielsweise der Umgang mit Internet und E-Mail
Die Geschwindigkeit der IT-Systeme erleichtert Abstimmungsprozesse. Die Kommunikation innerhalb der Geschäftsabläufe wird schneller – und die Überwachungsmöglichkeiten steigen. Darf ein Arbeitgeber den Internet- und E-mailverkehr kontrollieren? Welche Grenzen gibt es? Die ist der Umgang mit Internet und E-Mail geregelt? Diese Fragen stellen sich beim Einsatz aller IT-Systeme.
Die Aufgabe von Betriebs und Personalräten ist es, die Beschäftigten zu schützen und darauf zu achten, dass möglichst wenig Daten der Beschäftigten gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden. Die KollegInnen sollen nicht unnötig kontrolliert werden und keine Nachteile erfahren.