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Die IT-Technik macht es möglich, Daten über jeden Menschen zu sammeln und auszuwerten.
Während früher Personaldaten in Akten abgelegt wurden, führt man heute per Knopfdruck unterschiedliche Daten zusammen: die Arbeitsgeschwindigkeit, Pausengewohnheiten, Raucherverhalten, persönliche Vorlieben ... Vieles ist machbar.
Die Interessenvertretungen müssen wissen: Was macht Sinn? Was muss verhindert werden?
Die IT-Technik revolutioniert mit der Arbeitswelt auch die Personalverwaltung. Je umfassender der IT-Einsatz wird, desto transparenter wird jeder Arbeitnehmer! Jedes Thema im Betrieb ist mit dem Datenschutz verknüpft. Es gilt, eine umfassende Kontrolle der Beschäftigten zu verhindern. Den Datenschutz im Sinne eines "Schutzes der Persönlichkeitsrechte" umzusetzen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Betriebs- und Personalräten.
Beispielsweise Bewerbungsverfahren
Schon vor der Einstellung im Betrieb fallen Daten an: Was darf ein Arbeitgeber den Bewerber fragen? Was darf er wissen? Darf er seine psychologische Eignung testen? Inwieweit geht ihn der gesundheitliche Zustand etwas an? Welche Fragen diskriminieren? So bedarf der Einsatz eines Personalfragebogens etwa der Zustimmung der Interessenvertretung.
Beispielsweise Mitarbeiter- oder Zielvereinbarungsgespräche
Die Regelgespräche mit den Vorgesetzten enthalten wichtige personenbezogene Informationen. Wichtig ist es, festzulegen: Wo werden sie aufbewahrt? Wer darf darauf zugreifen? Wann werden sie gelöscht?
Beispielsweise der Umgang mit Internet und E-Mail
Die Geschwindigkeit der IT-Systeme erleichtert Abstimmungsprozesse. Die Kommunikation innerhalb der Geschäftsabläufe wird schneller – und die Überwachungsmöglichkeiten steigen. Darf ein Arbeitgeber den Internet- und E-mailverkehr kontrollieren? Welche Grenzen gibt es? Die ist der Umgang mit Internet und E-Mail geregelt? Diese Fragen stellen sich beim Einsatz aller IT-Systeme.
Die Aufgabe von Betriebs und Personalräten ist es, die Beschäftigten zu schützen und darauf zu achten, dass möglichst wenig Daten der Beschäftigten gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden. Die KollegInnen sollen nicht unnötig kontrolliert werden und keine Nachteile erfahren.
Effektiver Datenschutz ist nur unter Beteiligung der Interessenvertretung umzusetzen. Gerade beim Einsatz von IT-Systemen haben Betriebs- und Personalräte neben Informations- auch starke Mitbestimmungsrechte. Bei einer rechtmäßigen Einführung von IT-Systemen führt kein Weg an ihnen vorbei. Betriebsvereinbarungen sollten auch Formulierungen enthalten, die eine Kontrolle der Mitarbeiter durch Technik weitestgehend unterbinden – und die Verarbeitung Beschäftigtendaten einschränken.
Wir gestalten die Seminare, Workshops oder Tagungen so, dass Sie in Ihnen lebendig bleiben. Mit einer gesunden Mischung aus Theorie und Praxis, mit Impulsvorträgen, Diskussions- und Arbeitsphasen tauchen Sie in die Thematik ein. Wir nehmen Ihre betriebliche Wirklichkeit zum Anlass, Wissen zu vermitteln, das direkt vor Ort in den Betrieben übertragbar ist.
Im Austausch miteinander lernen Sie den Umgang mit dem Datenschutz anderer Betriebe kennen. Darüber hinaus weisen wir Sie auf aktuelle und kommende Entwicklungen hin, damit Sie schnell und sicher reagieren können.
Sie erhalten bei uns Unterstützung bei komplexen Herausforderungen. Als Sachverständige und erfahrene Praktiker sichten und prüfen wir Unterlagen, entwickeln Vorschläge für Betriebsvereinbarungen, nehmen an Verhandlungen teil und unterstützen Sie bis hin zum Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Erzielen Sie beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber stehen wir Ihnen als Beisitzer in der Einigungsstelle zur Verfügung.